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Oft gestellte Fragen zu
Hypnoseausbildung |
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Kann ich nach der Ausbildung
eine Selbständigkeit aufbauen? |
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Ja, die Ausbildung
vermittelt Ihnen alles Wissen
und Strategien für die
erfolgreiche
Behandlung mittels Hypnose. Die
gesetzlichen Vorschriften in
Deutschland verlangen,
sofern Sie nicht lizenzierter
Psychologe, Mediziner oder
anerkannter Heilpraktiker sind,
dass Sie mit nicht als krank
diagnostizierten Menschen
arbeiten dürfen.
Bei vorliegenden psychischen
oder physischen Krankheiten
dürfen Sie in Absprache mit dem
behandelnden Arzt oder
Psychologen unterstützend
begleiten. Die entsprechenden
Formulare
für die Überweisung erhalten Sie
während Ihrer Ausbildung. |
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| Wird die Hypnosetherapie
von den Krankenkassen anerkannt? |
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| Ja, die Hypnose ist als
Methode von den Kassen in der
ärztlichen Gebührenordnung (GOÄ
– Gebührenordnung für Ärzte)
unter Position 845 als
wissenschaftliche Methode
aufgeführt und abrechnungsfähig.
Für alle Nichtmediziner unter
den Absolventen des HK·Z gilt,
dass die meisten privaten
Krankenkassen einen großen Teil
der Gebühren übernehmen. |
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Wer garantiert, dass die
Ausbildung am HK·Z einen hohen
Standard erfüllt? |
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| Als Ausbildungsinstitut
haben wir uns verpflichtet, die
Richtlinien der National Guild
of Hypnotists (NGH) und des
HK·Z-Ethikkodexes einzuhalten.
Alle Absolventen der
Ausbildungen verpflichten sich,
die Qualitäts- und
Ethikrichtlinien der National
Guild of Hypnotists (NGH)
einzuhalten. Dies bietet den
Klienten und Klientinnen ein
größtmögliches Maß an Sicherheit
und Vertrauen. |
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Kann ich die Hypnosetechniken
nach der Ausbildung sicher
praktisch anwenden? |
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| Ja, durch den
praxisorientierten pädagogischen
Aufbau der Seminare wird ein
größtmögliches Maß an
Selbstsicherheit bei den
Absolventen gefördert. Alles
Wissen wird im „Vierschritt“ des
Zyklus der Selbstentwicklung
(Einstellung – Wissen – Praxis -
Fertigkeit) vermittelt. Wir
erarbeiten die Einstellung („das
kann ich“), erhalten das
notwendige Fachwissen („ich
weiß, warum und wie es geht“),
setzen sämtliche Techniken in
die Praxis um („ich habe es
selbst praktiziert und erlebt“)
und gewinnen daraus die
Sicherheit, welche wir für den
Praxisalltag benötigen („ich
kann das“). |
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Muss ich mich bereits zu
Beginn für die gesamte
Ausbildung anmelden? |
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| Nein, wir empfehlen, als
erstes die Hypnose
Basisausbildung (Modul 1) zu
absolvieren. In diesen ersten
sechs Tagen werden sehr viel
neues Wissen und viele Techniken
vermittelt. Im zweiten Schritt
entscheiden sich viele
Teilnehmer des ersten Moduls,
die weiteren oder einzelne Teile
der Ausbildung zu besuchen. Sie
haben die Möglichkeit, Ihre
Ausbildung nach den eigenen
Schwerpunkten zu gestalten (z.B.
Arbeiten mit Kindern und
Jugendlichen, zahnärztliche
Hypnose, Hypnosystemik usw.). |
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| Muss ich die gesamte
Ausbildung auf ein Mal bezahlen? |
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| Nein, Sie bezahlen immer nur
das Modul, welches Sie
absolvieren. Die einzelnen
Module werden in regelmäßigen
Abständen immer wieder
angeboten. Sie haben die
Freiheit, selbst zu entscheiden,
wann der richtige Zeitpunkt für
Sie gekommen ist, den nächsten
Ausbildungsschritt in Angriff zu
nehmen. |
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